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Bitte beachten Sie bei jeder Verordnung,

dass zwischen dem Ausstellungsdatum

der Verordnung und dem Berhandlungsbeginn

(1. Termin in der Praxis)

nicht mehr als 14 Tage vergehen dürfen.

Achtung!

Verordnungsweg

Logopädie ist ein Heilmittel und muss ärztlich verordnet werden.
Bei auftretenden Sprach-, Sprech-, Stimm- oder Schluck-beschwerden wenden Sie sich zunächst an einen Arzt Ihres Vertrauens.

 

Die Kosten für die Behandlung werden in der Regel von den Krankenkassen übernommen. In der Regel überweisen der Kinderarzt, der Neurologe, der Hals-Nasen-Ohrenarzt, der Kieferorthopäde und der allgemeine Arzt zum Logopäden. Dort bekommen Sie eine Heilmittelverordnung (’’ Rezept ’’) ausgestellt.

Wenn Ihnen eine logopädische Therapie verordnet wird, setzen Sie sich mit mir telefonisch in Verbindung. So können wir gemeinsam einen Termin zur logopädischen Therapie vereinbaren.

Sollten Sie sich fragen, ob Ihr Kind logopädische Hilfe benötigt, berate ich Sie gern.

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